Grundregeln für die Gestaltung einer Myst-Fanseite usw.

Hier gibt es Infos zu Webseiten, Userprogrammen, Veranstaltungen und Neuigkeiten von Cyan.
Antworten
Anonymous

Grundregeln für die Gestaltung einer Myst-Fanseite usw.

Beitrag von Anonymous » 09.02.2006, 19:03

Grundregeln für die Gestaltung einer Myst-Fanseite und privater Myst-Projekte

Wie ich mitbekommen habe, gibt es zur Zeit etwas Verwirrung, in Bezug auf „Genehmigungspflicht“ usw. von Myst-Fanseiten. Daher versuche ich mal etwas mehr Klarheit Reinzubringen.

Vorweg muss ich betonen, dass das Folgende keine generell rechtsverbindliche Aussage ist, da sich einige „Regeln“ auf Richtlinien von Cyan beziehen und jederzeit wieder geändert werden können bzw, dem Copyright Recht eines anderen Landes widersprechen können.


Fanseiten im Web

Nicht kommerzielle Fanseiten werden generell von Cyan geduldet und müssen nicht genehmigt werden. Laut Presseabteilung von Cyan soll es immerhin über 1300 (?!?) davon geben (Quelle: Sternartikel zu Myst V, all diese zu prüfen und zu genehmigen währe mit Sicherheit ein unmöglicher Verwaltungsaufwand (mir hat es schon gereicht, ca, 170 Fanseiten zu finden ;-) )

Was allerdings dabei zu beachten ist (hoffentlich sinngemäß und noch aktuell von der Cyanseite übersetzt ;-) :

Bei Spielen, deren Erscheinungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt

- Max. 3 Bilder eines „Zeitalters“ (größer als 100x100 Pixel)
- Max. 10 Thumbnails pro Zeitalter (bis 100x100 Pixel)
- Max 10 Sec. Sound aus einem Zeitalter (Beispiel Endlosschleife im Hintergrund ober zum Anspielen)
- Max 50 Wörter aus einem Text je Zeitalter


Bei Spielen, deren Erscheinungsdatum länger als ein Jahr zurückliegt

- Max. 15 Bilder eines „Zeitalters“ (größer als 100x100 Pixel)
- Max. 25 Thumbnails pro Zeitalter (bis 100x100 Pixel)
- Max 30 Sec. Sound aus einem Zeitalter (Beispiel Endlosschleife im Hintergrund ober zum Anspielen)
- Max 2000 Wörter aus einem Text je Zeitalter

Sorry, wenn ich nicht alles oder gar falsch übersetzt habe, aber vielleicht kann jemand dass wichtigste noch mal Übersetzen

Auf allen Seiten, die Namen, Zeitalter oder Spieletitel enthalten sind muss sichtbar der jeweilige Copyrightvermerk und Inhaber genannt werden.



Eigene Welten oder Projekte, die sich auf Myst beziehen

Hier gibt es abweichend von den oben genannten Punkten klarere Einschränkungen, die im Zweifel immer von Cyan abgesegnet werden müssen.

Laut Cyan darf ohne Genehmigung kein Bezug auf bereits bestehende oder geplante Welten/Zeitalter bzw. Personen genommen werden. Ob es sich dabei um die Gestaltung einer neuen Welt (egal mit welcher Engine) oder um eine Fortsetzung der Mystgeschichte in schriftlicher Form handelt spielt dabei keine Rolle, da die Namen und Zeitalter dem (jeweiligen) Copyright unterliegen. Auch dürfen keine Musikstücke (Loops usw.), Texturen oder andere Bestandteile aus den bereits erschienen oder geplanten Myst-Spielen verwendet werden.

Ausnahme:
- Sound darf generell bis zu (glaube) acht Takten „Zitiert“ werden
- Bildmaterial und Texturen müssen mindestens 41% vom Original abweichen (zumindest laut Aussage eines Medienanwaltes aus München)
- Schriften (Fonts) die Freeware sind

Der letztgenannte Punkt betrifft auch Bildmontagen, die sich aus Motiven der Mystserie und klassischen Künstlern zusammensetzen. Hier ist zu beachten, dass das Copyright nicht nur bei Cyan liegt sondern auch noch bis 70 Jahre nach dem Tod des „zitierten“ Künstlers besteht und der Genehmigungspflicht unterliegen.



Grauzone Bannerwerbung, Google AdSense usw. auf Fanseiten

Generell ist gegen Bannerwerbung oder Adsense nichts einzuwenden, solange der Eindruck besteht, dass die Einnahmen aus diesen Werbemaßnahmen ausschließlich der Deckung der Kosten einer Fanseite oder Forums dienen. Auch sollte man vermeiden, dass für Firmen geworben wird, die Konkurrenzprodukte anbieten (Beispiel: Werbung oder Link zur Spielehersteller Firma X auf einer Fanseite von Myst-Spielen)

Anders wird dies aber (in Deutschland) vom Finanzamt gesehen. Dieses kann (und tut es auch) davon Ausgehen, dass eine Fanseite oder Forum für kommerzielle Zwecke genutzt wird und die daraus resultierenden Einnahmen, versteuert werden müssen, was zur Folge hat dass im Impressum sogar eine Steuernummer aufgeführt werden muss (Quelle: BMWi Existenzgründer - Portal )

Wer also solche Werbemittel zur Deckung seiner Unkosten der privaten Fanseite einbaut ,hat in der Regel wenig zu befürchten, sollte aber auch daran denken, dass viele Besucher der jeweiligen Webseite oft ziemlich genervt sind, wenn Sie auf solche Werbung zu stoßen.


Ich hoffe, dass es etwas mehr Klarheit in die „Diskussion“ um Copyrightrechte auf Fanseiten bringt. Da ich aber kein Medienanwalt bin und als Screenndesigner nur die Basics dazu kenne, bitte ich alle, die etwas mehr zu diesem Thema wissen, dies hier zu posten ;-)

Euer Maggie Messer
Antworten